Die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist sehr zeitaufwendig. Aufgrund ständiger Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht und dem damit verbundenen Bürokratieaufwand in Form der abzugebenden Meldungen, ist es kaum möglich, den Überblick zu behalten.
Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen rechnet es sich, diesen Bereich auszugliedern und an einen kompetenten Partner zu übergeben.
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Minijobs, Gleitzonenberechnungen und kurzfristige Beschäftigungen
- Lohnsteueranmeldungen
- Beitragsnachweise an Krankenkassen und Bundesknappschaft
- Meldewesen: Ann-, Um-, Ab- und Jahresmeldungen an die Sozialversicherungsträger
- Lohnjournale und Buchungsbelege zur Übernahme in die Buchhaltung
- Führung der Lohnkonten
- Meldungen und Nachweise an die Berufsgenossenschaften
- Vorbereitung des Zahlungsverkehrs
- Verwalten von Fehlzeiten, Urlaubs- und Krankheitstagen
* Die Dienstleistungen im Bereich Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle sowie die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen (§6 Nr. 3 und 4 StBerG)

