Buchhaltungs- und Lohnbüro * in Karlsruhe
*Die Dienstleistungen im Bereich Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle sowie die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen (§6 Nr. 2 u. 4 StBerG)
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