Finanzbuchhaltung*

Die Finanzbuchhaltung als zentrales Instrument stellt eine wichtige Informationsquelle für den Zustand eines Betriebes dar. Aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften und Auflagen ist sie auch mit einem erheblich hohen Zeitaufwand verbunden. Um diese Zeit für das eigentliche Geschäft zu nutzen, lohnt es sich, diesen Bereich in kompetente Hände abzugeben.

  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Belege gemäß Umsatzsteuergesetz
  • Prüfung der Belege auf Vollständigkeit
  • Kontierung und Erfassung der Belege nach den Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB)
  • Kontenabstimmungen
  • Offene-Posten-Verwaltung Debitoren und Kreditoren
  • Ordnungsgemäße Belegablage
  • Verwaltung des Anlagevermögens
  • Erstellung der betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) einschließlich Summen- und Saldenlisten, Journal und Kontenblätter
  • USt-Verprobung mit Kontennachweis
  • Auf Wunsch können die Belege von uns in Ihrem Unternehmen abgeholt und wieder gebracht werden

*Die Dienstleistungen im Bereich Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle sowie die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen (§6 Nr. 3 und 4 StBerG)